Es gibt mehrere Arten der Gesellschaftsorganisation:
- Die Filiale der schon existierenden ausländischen Gesellschaft
- Die Tochtergesellschaft
- Die selbstständige Gesellschaft.
Jede davon hat ihre Vor- und Nachteile, wie in der Besteuerung als auch in der Immigrationsstatus des Eigentümers. Eine selbstständige Gesellschaft ist oft mit einer ausländischen Gesellschaft durch ihre Eigentümern verwandtschaftlich/ verbunden.
Die Anmeldung der Gesellschaft wird auf der staatlichen Ebene durchgeführt. In jedem Staat gibt es eigene Gesetze, deswegen muss man die Frage, wo ein Unternehmen zu eröffnen ist, gut überlegen. Wenn die Firma in einem Staat registriert ist, und ihre Tätigkeit in einem anderen oder in anderen ausübt, so muss man sich in jedem Staat registrieren lassen und das Tätigkeitsführungsrecht gerade in diesem Staat und oft in jeder Stadt, wo sie tätig ist, bekommen.
Die meisten Firmen brauchen auch eine Bundessteuer-Identifikationsnummer. Beim Erhalten einer Steuernummer soll die Gesellschaft auch das Finanzamt über die gewählte Form der Besteuerung informieren.