Für die Mehrheit der Ihre Tätigkeit in den USA planenden ausländischen Firmen sind die wichtigsten Faktoren, die ihren Status für amerikanisches Steueramt bestimmen, wie folgt:
- Womit beschäftigen sich die Gesellschaft/ ihr Vertreter in den USA
- US-Rechte bezüglich dieser Tätigkeit
- Bedingungen eines bilateralen Abkommens zwischen den USA und dem Land der Gesellschaftsregistrierung.
Bilaterale Verträge bestimmen die Prioritäten der Länder betreffend die Besteuerung der im Ausland tätigte Gesellschaft. Bestimmte Arten der Einkommen werden nur im Registrierungsland besteuert, die andere im Tätigkeitsland. Die USA besteuern die Einkommen ihrer Inlandsbewohner weltweit, aber dann nimmt sie in Abrechnung ihrer eigenen US-Steuern die in den Ländern der Tätigkeit bezahlten Steuer (nach der Formel). Viele bilaterale Verträge stützen sich auf das schwer zu übersetzenden Konzept, der so genannten Betriebsstätte. Am häufigsten, so lange, wie Ihre Gesellschaft keine „Betriebsstätte / Präsenz“ in den Vereinigten Staaten hat, sind ihre US-Einkommen in den USA nicht steuerpflichtig.